Aufnahme und Kosten
Klinik! Und nun? Falls Sie sich für einen stationären oder teilstationären Aufenthalt entschieden haben, gibt es sicherlich erstmal einige offene Fragen. Generell gilt, dass bei uns eine Aufnahme in nur wenigen Tagen möglich ist und lediglich einige “Formalien” davor abzuklären sind. Wir erläutern mit Ihnen alles Notwendige und die Voraussetzungen ausführlich.


Therapieplatz sofort verfügbar! Wir behandeln in unseren Privatkliniken Privatpatienten, Beihilfeberechtigte, privat Zusatzversicherte und Selbstzahler ab einem Mindestalter von 18 Jahren stationär oder in der Tagesklinik.
Aufnahmevoraussetzungen
Bei uns haben Sie als erkrankter Mensch die Möglichkeit, binnen weniger Werktage in einer unserer Privatkliniken aufgenommen zu werden. Um diese Aufnahme möglich zu machen, bedarf es lediglich der Erfüllung einiger weniger Kriterien seitens des Patienten, wie beispielsweise zu versicherungsrelevanten Statuten oder Voraussetzungen zur persönlichen, physischen bzw. psychischen Situation.
Wir behandeln in unseren Kliniken Privatpatienten, Beihilfeberechtigte, privat Zusatzversicherte, gesetzlich Versicherte und Selbstzahler.
Zur Aufnahme in eine unserer Kliniken muss die Volljährigkeit erreicht sein.
Vor Behandlungsbeginn muss die Kostensicherung gewährleistet sein!
Bei Privatpatienten, Beihilfeberechtigten oder gesetzlich Versicherten mit privater Zusatzversicherung benötigen wir für das Kostensicherungsprozedere zwingend eine Schweigepflichtentbindung sowie eine Begründung der medizinischen Notwendigkeit für eine stationäre oder teilstationäre Behandlung durch ihren niedergelassenen (Fach-)Arzt.
Bei selbstzahlenden Patienten ist vor Aufnahme lediglich ein Gespräch mit einem unserer Fachärzte sowie eine Vorkasseleistung für 10 Behandlungstage notwendig.
Nicht behandelt werden bei uns Patienten mit akuten Intoxikationen oder schweren Entzugserscheinungen nach Suchterkrankungen.
Auch können wir keine Patienten mit dem Risiko der Eigen- bzw. Fremdgefährdung oder mit einer hohen körperlichen Pflegebedürftigkeit aufnehmen.

Hilfe bei Kostenübernahme und administrativen Hürden
Nicht der Versicherungsstatus, sondern der Mensch steht bei uns im Fokus – daher behandeln wir jeden Patienten bei uns individuell, bedürfnisorientiert, höchst professionell, mit größter Wertschätzung.
Wir wissen aber sehr genau, dass der Gedanke an einen Klinikaufenthalt bei vielen erkrankten Menschen große Sorgen und Ängste auslöst. Die administrativen Hürden oder Gespräche mit Versicherern können schnell überfordern. Versicherungsleistungen, -sätze und -gesellschaften können je nach Versicherungsstatus bzw. den vereinbarten Inhalten unterschiedliche Voraussetzungen während des Kostensicherungsverfahrens haben.
Wir sind für die Beantwortung all Ihrer Fragen da und sind sehr erfahren darin, dieses manchmal sehr komplexe Prozedere gemeinsam mit Ihnen und für Sie zu durchlaufen. Aus diesem Grund beraten wir jeden Interessierten individuell und ausführlich, auch über die spätere Leistungsabrechnung. Vorab zur allgemeinen Info:
Die Berechnung der allgemeinen Krankenhausleistungen erfolgt über unsere Tagessatztarife. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, ergänzende Wahlleistungen, z.B. für die Behandlung durch Wahlärzte (Chefarztbehandlung) oder für die Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer zu vereinbaren.
Die Erstattung dieser Leistungen ist abhängig von den jeweiligen Tarifbedingungen, die Sie mit Ihrem Kostenträger vereinbart haben. Sollten Sie eine private Zusatzversicherung oder eine Krankenhaustagegeldversicherung haben, kann diese je nach Vertragsgegenstand ggf. auch Unterstützung bei der Kostenübernahme leisten.
Vor Aufnahme in eine unserer Kliniken empfehlen wir zu prüfen, in welcher Höhe die Kosten dadurch abgesichert sind.
Für Selbstzahler
Möchten Sie die Kosten Ihrer Behandlung selbst übernehmen? Bei uns ist eine Aufnahme schnell, unkompliziert, jederzeit und kurzfristig möglich, beispielsweise auch für Patienten, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben und sich bei uns auf eigene Rechnung behandeln lassen wollen.
Ob schriftlich, telefonisch oder persönlich – von der ersten Kontaktaufnahme an kümmern wir uns sorgsam darum, dass Sie sorglos bei uns sein können und unterstützen Sie bereits weit vor der Anreise auf Ihrem Weg zu uns. Mit nur wenigen „administrativen Handgriffen“ können wir Ihre Behandlung in einer unserer Kliniken organisieren, sobald einige wenige Aufnahmekriterien erfüllt sind:
Vor Ihrer Aufnahme ist lediglich ein Gespräch mit einem unserer Fachärzte erforderlich.
Unsere Berater vom Patientenmanagement erstellen Ihnen nach einem Beratungsgespräch gerne und zeitnah Ihren individuellen Kostenvoranschlag. In diesem Beratungsgespräch erhalten Sie auch alle Informationen rund um Ihren Klinikaufenthalt.
Vor bzw. bei der Aufnahme ist je nach Zahlungsart eine Vorkasseleistung für 10 Behandlungstage die Voraussetzung.


Für Privatpatienten
Was steht mir als Privatpatient zu? Welche Behandlungen sind abgedeckt? Wie werde ich untergebracht? Muss ich noch selbst Kosten übernehmen? Fragen über Fragen, bei denen wir Ihnen gerne weiterhelfen.
Zur ersten schnellen Übersicht haben wir Ihnen schon mal einige wichtige Fakten zusammengestellt:
Ihre privaten Krankenversicherungen beteiligen sich entsprechend Ihrer Vertragskonditionen an den Behandlungskosten in unseren Kliniken – bestenfalls in voller Höhe.
Um Sie geplant bei uns aufnehmen zu können, benötigen wir vorab lediglich eine Kostenzusage Ihrer privaten Krankenversicherung. In Ausnahmefällen kann es sein, dass Sie insbesondere bei der Wahlleistung „Unterkunft“ einen Eigenanteil leisten müssen. Dies hängt von Ihrem Versicherungsumfang ab.
Wir unterstützen Sie vollumfänglich beim Antrag auf Kostenübernahme für eine Behandlung in einer unserer Kliniken. Wir benötigen von Ihnen lediglich eine Schweigepflichtentbindung sowie eine Begründung der medizinischen Notwendigkeit für eine stationäre oder teilstationäre Behandlung durch Ihren niedergelassenen (Fach-)Arzt. Auf Basis eines ärztlichen Vorgesprächs an einem unserer Standorte stellen wir dann für Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung.
Nach Bewilligung der Kostenübernahme können wir Sie innerhalb weniger Werktage aufnehmen. In Notfällen ist bei Vorliegen einer entsprechenden medizinischen Indikation grundsätzlich auch eine kurzfristige Aufnahme ohne vorherige Kostenübernahmeerklärung der privaten Krankenversicherung möglich.
Ihre Ansprechpersonen
Wir sind für Sie da

Jacqueline Karolat
Patientenmanagement Klinik Schloss Gracht

Simone Haiges
Patientenmanagement Klinik Schloss Freudental
Für Beihilfeberechtigte
Wir übernehmen vollumfänglich das gesamte notwendige Aufnahme- und Kostenübernahmeprozedere mit Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle für Sie.
Erfahren Sie hier direkt mehr über die Aufnahmevoraussetzungen für Sie als Beihilfeberechtigter und über das Kostensicherungsverfahren:
Die Kosten einer stationären oder teilstationären Behandlung werden für Beihilfeberechtigte zwischen der zuständigen Beihilfestelle und Ihrer privaten Krankenversicherung aufgeteilt. Die Kosten einer Behandlung in unseren Kliniken orientieren sich an den regionalen Beihilfeverordnungen.
Unser Patientenmanagement berät Sie gerne zu den Fragen der Kostenübernahme durch die für Sie zuständige Landes- oder Bundesbeihilfestelle sowie Ihre private Krankenversicherung. Gut zu wissen: In der Regel entstehen keine relevanten finanziellen Eigenanteile bei der Behandlung.
Wir unterstützen Sie vollumfänglich beim Antrag auf Kostenübernahme für eine Behandlung in einer unserer Kliniken. Wir benötigen von Ihnen lediglich eine Schweigepflichtentbindung sowie eine Begründung der medizinischen Notwendigkeit für eine stationäre oder teilstationäre Behandlung durch Ihren niedergelassenen (Fach-)Arzt. Auf Basis eines ärztlichen Vorgesprächs an einem unserer Standorte stellen wir dann für Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei der zuständigen Beihilfestelle sowie bei Ihrer privaten Krankenversicherung.
Nach Bewilligung der Kostenübernahme können wir Sie innerhalb weniger Werktage aufnehmen. In Notfällen ist bei Vorliegen einer entsprechenden medizinischen Indikation grundsätzlich auch eine kurzfristige Aufnahme ohne vorherige Kostenübernahmeerklärung durch Beihilfestelle und private Krankenversicherung möglich.


Für gesetzlich Versicherte mit privater Zusatzversicherung
Als gesetzlich Versicherte in eine Privatklinik – geht das? Unter Umständen, ja! Zwar behandeln wir bei uns generell nur Beihilfeberechtigte, Privatpatienten und Selbstzahler, aber auch gesetzlich Versicherte mit privater Zusatzversicherung haben je nach Versicherer den Anspruch darauf, ggf. einen Teil der Behandlungskosten erstattet zu bekommen und jedenfalls immer die Möglichkeit, auf eigene Rechnung bei uns in Behandlung genommen zu werden.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wir sind ein vertrauensvoller Rat- & Hilfegeber. Einige wichtige Fakten zu den Chancen und Voraussetzungen erhalten Sie schon mal vorab:
In einigen Fällen übernehmen auch gesetzliche Krankenversicherungen die Kosten in einer Privatklinik oder beteiligen sich zumindest an diesen. Ihre gesetzliche Krankenversicherung übernimmt dabei (anteilig) die Kosten für den Tagessatz. Ihre private Zusatzversicherung ist hingegen nur für die Wahlleistungen, wie z.B. für Chefarztbehandlungen oder eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer zuständig.
Die Kostenübernahme durch eine gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens bedarf grundsätzlich immer eines vorherigen Antrags. Dabei unterstützen wir Sie gerne. Unser erfahrenes Patientenmanagement kann Ihnen vorab eine Einschätzung über die Erfolgsaussichten geben.
Um einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung und Ihrer privaten Zusatzversicherung stellen zu können, benötigen wir von Ihnen eine Schweigepflichtentbindung und eine Verordnung von Krankenhausbehandlung (sogenannte Einweisung) durch Ihren niedergelassenen (Fach-)Arzt.
Zusätzlich führen wir mit Ihnen ein ärztliches Vorgespräch. Auf Basis dieses ärztlichen Vorgesprächs an einem unserer Standorte stellen wir dann für Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und Ihrer privaten Zusatzversicherung.
Infos zum Leistungsportfolio
Wir wünschen uns für Sie, dass Sie sich in einer unserer Kliniken voll und ganz auf Ihren Genesungsprozess konzentrieren können! Dafür stellen wir Ihnen alle notwendigen medizinischen, therapeutischen, betreuerischen und versorgungsrelevanten „Hilfsmittel, Hilfegeber & Handwerkzeuge“ zur Verfügung. Und da mehr einfach mehr bringt, haben wir zahlreiche Libermenta Leistungen mit in unser Angebotsportfolio integriert. Erfahren Sie mehr über das „Mehr“ bei uns: