NEWS: Schloss Lütgenhof ist ab sofort ein Teil der Libermenta Kliniken!

Aufnahme und Kosten

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Bei uns haben Sie als erkrankter Mensch die Möglichkeit, binnen weniger Werktage in einer unserer Privatkliniken aufgenommen zu werden. Um diese Aufnahme möglich zu machen, bedarf es lediglich der Erfüllung einiger weniger Kriterien seitens des Patienten, wie beispielsweise zu versicherungsrelevanten Statuten oder Voraussetzungen zur persönlichen, physischen bzw. psychischen Situation.

  • Wir behandeln in unseren Kliniken Privatpatienten, Beihilfeberechtigte, privat Zusatzversicherte, gesetzlich Versicherte und Selbstzahler.

  • Zur Aufnahme in eine unserer Kliniken muss die Volljährigkeit erreicht sein. 

  • Vor Behandlungsbeginn muss die Kostensicherung gewährleistet sein!

  • Bei Privatpatienten, Beihilfeberechtigten oder gesetzlich Versicherten mit privater Zusatzversicherung benötigen wir für das Kostensicherungsprozedere zwingend  eine Schweigepflichtentbindung sowie eine Begründung der medizinischen Notwendigkeit für eine stationäre oder teilstationäre Behandlung durch ihren niedergelassenen (Fach-)Arzt.

  • Bei selbstzahlenden Patienten ist vor Aufnahme lediglich ein Gespräch mit einem unserer Fachärzte sowie eine Vorkasseleistung für 10 Behandlungstage notwendig.

  • Nicht behandelt werden bei uns Patienten mit akuten Intoxikationen oder schweren Entzugserscheinungen nach Suchterkrankungen. 

  • Auch können wir keine Patienten mit dem Risiko der Eigen- bzw. Fremdgefährdung oder mit einer hohen körperlichen Pflegebedürftigkeit aufnehmen.

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  • Die Berechnung der allgemeinen Krankenhausleistungen erfolgt über unsere Tagessatztarife. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, ergänzende Wahlleistungen, z.B. für die Behandlung durch Wahlärzte (Chefarztbehandlung) oder für die Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer zu vereinbaren.

  • Die Erstattung dieser Leistungen ist abhängig von den jeweiligen Tarifbedingungen, die Sie mit Ihrem Kostenträger vereinbart haben. Sollten Sie eine private Zusatzversicherung oder eine Krankenhaustagegeldversicherung haben, kann diese je nach Vertragsgegenstand ggf. auch Unterstützung bei der Kostenübernahme leisten.

  • Vor Aufnahme in eine unserer Kliniken empfehlen wir zu prüfen, in welcher Höhe die Kosten dadurch abgesichert sind.

  • Vor Ihrer Aufnahme ist lediglich ein Gespräch mit einem unserer Fachärzte erforderlich.

  • Unsere Berater vom Patientenmanagement erstellen Ihnen nach einem Beratungsgespräch gerne und zeitnah Ihren individuellen Kostenvoranschlag. In diesem Beratungsgespräch erhalten Sie auch alle Informationen rund um Ihren Klinikaufenthalt.

  • Vor bzw. bei der Aufnahme ist je nach Zahlungsart eine Vorkasseleistung für 10 Behandlungstage die Voraussetzung.

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  • Ihre privaten Krankenversicherungen beteiligen sich entsprechend Ihrer Vertragskonditionen an den Behandlungskosten in unseren Kliniken –  bestenfalls in voller Höhe.

  • Um Sie geplant bei uns aufnehmen zu können, benötigen wir vorab lediglich eine Kostenzusage Ihrer privaten Krankenversicherung. In Ausnahmefällen kann es sein, dass Sie insbesondere bei der Wahlleistung „Unterkunft“ einen Eigenanteil leisten müssen. Dies hängt von Ihrem Versicherungsumfang ab.

  • Wir unterstützen Sie vollumfänglich beim Antrag auf Kostenübernahme für eine Behandlung in einer unserer Kliniken. Wir benötigen von Ihnen lediglich eine Schweigepflichtentbindung sowie eine Begründung der medizinischen Notwendigkeit für eine stationäre oder teilstationäre Behandlung durch Ihren niedergelassenen (Fach-)Arzt. Auf Basis eines ärztlichen Vorgesprächs an einem unserer Standorte stellen wir dann für Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung.

  • Nach Bewilligung der Kostenübernahme können wir Sie innerhalb weniger Werktage aufnehmen. In Notfällen ist bei Vorliegen einer entsprechenden medizinischen Indikation grundsätzlich auch eine kurzfristige Aufnahme ohne vorherige Kostenübernahmeerklärung der privaten Krankenversicherung möglich.

Martin Mitzkus

Martin Mitzkus

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Lena Erdmann

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  • Die Kosten einer stationären oder teilstationären Behandlung werden für Beihilfeberechtigte zwischen der zuständigen Beihilfestelle und Ihrer privaten Krankenversicherung aufgeteilt. Die Kosten einer Behandlung in unseren Kliniken orientieren sich an den regionalen Beihilfeverordnungen.

  • Unser Patientenmanagement berät Sie gerne zu den Fragen der Kostenübernahme durch die für Sie zuständige Landes- oder Bundesbeihilfestelle sowie Ihre private Krankenversicherung. Gut zu wissen: In der Regel entstehen keine relevanten finanziellen Eigenanteile bei der Behandlung.

  • Wir unterstützen Sie vollumfänglich beim Antrag auf Kostenübernahme für eine Behandlung in einer unserer Kliniken. Wir benötigen von Ihnen lediglich eine Schweigepflichtentbindung sowie eine Begründung der medizinischen Notwendigkeit für eine stationäre oder teilstationäre Behandlung durch Ihren niedergelassenen (Fach-)Arzt. Auf Basis eines ärztlichen Vorgesprächs an einem unserer Standorte stellen wir dann für Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei der zuständigen Beihilfestelle sowie bei Ihrer privaten Krankenversicherung.

  • Nach Bewilligung der Kostenübernahme können wir Sie innerhalb weniger Werktage aufnehmen. In Notfällen ist bei Vorliegen einer entsprechenden medizinischen Indikation grundsätzlich auch eine kurzfristige Aufnahme ohne vorherige Kostenübernahmeerklärung durch Beihilfestelle und private Krankenversicherung möglich.

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  • In einigen Fällen übernehmen auch gesetzliche Krankenversicherungen die Kosten in einer Privatklinik oder beteiligen sich zumindest an diesen. Ihre gesetzliche Krankenversicherung übernimmt dabei (anteilig) die Kosten für den Tagessatz. Ihre private Zusatzversicherung ist hingegen nur für die Wahlleistungen, wie z.B. für Chefarztbehandlungen oder eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer zuständig.

  • Die Kostenübernahme durch eine gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens bedarf grundsätzlich immer eines vorherigen Antrags. Dabei unterstützen wir Sie gerne. Unser erfahrenes Patientenmanagement kann Ihnen vorab eine Einschätzung über die Erfolgsaussichten geben.

  • Um einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung und Ihrer privaten Zusatzversicherung stellen zu können, benötigen wir von Ihnen eine Schweigepflichtentbindung und eine Verordnung von Krankenhausbehandlung (sogenannte Einweisung) durch Ihren niedergelassenen (Fach-)Arzt.

  • Zusätzlich führen wir mit Ihnen ein ärztliches Vorgespräch. Auf Basis dieses ärztlichen Vorgesprächs an einem unserer Standorte stellen wir dann für Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und Ihrer privaten Zusatzversicherung.

Wir wünschen uns für Sie, dass Sie sich in einer unserer Kliniken voll und ganz auf Ihren Genesungsprozess konzentrieren können! Dafür stellen wir Ihnen alle notwendigen medizinischen, therapeutischen, betreuerischen und versorgungsrelevanten „Hilfsmittel, Hilfegeber & Handwerkzeuge“ zur Verfügung. Und da mehr einfach mehr bringt, haben wir zahlreiche Libermenta Leistungen mit in unser Angebotsportfolio integriert. Erfahren Sie mehr über das „Mehr“ bei uns:

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Für wen suchen Sie Unterstützung?

Ihre Angaben behandeln wir streng vertraulich.

Welcher Bereich beschreibt Ihr Anliegen?

Eine erste grobe Einordnung genügt – die Details klären wir gemeinsam.

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Wie sind Sie versichert?

Wir sind eine Privatklinik für Privatversicherte, Selbstzahler:innen und Beihilfeberechtigte. Mehrfachauswahl möglich.

Wir sind primär eine Privatklinik. Für bestimmte gesetzliche Krankenkassen besteht jedoch im Einzelfall die Möglichkeit einer Kostenübernahme. Bitte nennen Sie uns Ihre Krankenkasse – wir prüfen Ihre Optionen gern persönlich.

Wie dürfen wir Sie erreichen?

Nur damit wir Sie persönlich erreichen können – streng vertraulich.

Teilen Sie uns mit, wie wir Sie bevorzugt kontaktieren sollen
Wann können wir Sie telefonisch am besten erreichen?

Verschlüsselte Übertragung. Ihre Angaben sehen ausschließlich unser Patientenmanagement.

In einer akuten Krise erreichen Sie sofort den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117), die Telefonseelsorge (0800 111 0 111) oder im Notfall 112. Dieses Formular ist nicht für medizinische Notfälle.