Aufnahmevor­aussetzungen

Einfach, schnell & unkompliziert:

Klinik! Und nun? Falls Sie sich für einen stationären oder teilstationären Aufenthalt entschieden haben, gibt es sicherlich erstmal einige offene Fragen, oder? Generell gilt, dass bei uns eine Aufnahme in nur wenigen Tagen möglich ist und nur einige “Formalien” davor abzuklären sind. Keine Sorge, wir erläutern mit Ihnen alles Notwendige und die Voraussetzungen ausführlich!

Gut zu wissen!

Alle Libermenta Privatkliniken sind Krankenhäuser im Sinne des § 107 Abs. 1 SGB V. Aber was bedeutet das genau für Sie und welche Kriterien müssen erstmal konkret erfüllt sein, damit Sie bei uns behandelt werden können? Keine Sorge, es gibt nur einige allgemeine bzw. versicherungsrelevante sowie administrative Voraussetzungen und „Puzzleteile” dafür, um bei uns aufgenommen zu werden. Selbstverständlich beraten wir Sie gerne ausführlich im direkten Dialog dazu, geben Ihnen aber auch hier bereits einen ersten Überblick über die notwendigen Aufnahmevoraussetzungen.

Auf einen Blick, mit einem Klick!

Alle wichtigen Informationen rund um die Themen Aufenthalt, Aufnahmevoraussetzungen, Therapie- und Behandlungsmöglichkeiten in unseren Kliniken haben wir für Sie zusammengefasst.

FACTSHEET

AUFNAHMEVORAUSSETZUNGEN

Bei uns haben Sie als erkrankter Mensch die Möglichkeit, binnen weniger Werktage - im akuten Ausnahmefall sogar binnen weniger Stunden - in einer unserer Privatkliniken aufgenommen zu werden. Um diese Aufnahme möglich zu machen, bedarf es lediglich der Erfüllung einiger weniger Kriterien seitens des Patienten, wie beispielsweise zu versicherungsrelevanten Statuten oder Voraussetzungen zur persönlichen, physischen bzw. psychischen Situation.

  • Wir behandeln in unseren Kliniken nur Privatpatienten, Beihilfeberechtigte, privat Zusatzversicherte und Selbstzahler.
  • Zur Aufnahme in eine unserer Kliniken muss die Volljährigkeit erreicht sein. 
  • Nicht behandelt werden bei uns Patienten mit akuten Intoxikationen oder schweren Entzugserscheinungen nach Suchterkrankungen. 
  • Auch können wir keine Patienten mit dem Risiko der Eigen- bzw. Fremdgefährdung oder mit einer hohen körperlichen Pflegebedürftigkeit aufnehmen.
  • Vor Behandlungsbeginn muss die Kostensicherung gewährleistet sein!
  • Bei Privatpatienten, Beihilfeberechtigten oder gesetzlich Versicherten mit privater Zusatzversicherung benötigen wir für das Kostensicherungsprozedere zwingend  eine Schweigepflichtentbindung sowie eine Begründung der medizinischen Notwendigkeit für eine stationäre oder teilstationäre Behandlung durch ihren niedergelassenen (Fach-)Arzt.
  • Bei selbstzahlenden Patienten ist vor Aufnahme lediglich ein Gespräch mit einem unserer Fachärzte sowie eine Vorkasseleistung für 10 Behandlungstage notwendig.

INFOS ZU KOSTEN & ABRECHNUNG

Erfahren Sie mehr über die individuellen Abrechnungsmodalitäten und Kosten Ihrer Behandlungen sowie zu den jeweiligen versicherungsabhängigen Voraussetzungen der Kostenübernahme einfach hier “per Mausklick” oder jederzeit gerne im persönlichen Gespräch mit unseren Patientenmanagern.

NOCH FRAGEN? BITTE GERNE!

Schriftlich, telefonisch oder persönlich - wir sind an Ihrer Seite und erklären Ihnen detailliert alles, was Sie über die Zeit vor, während und nach Ihrem Klinikaufenthalt wissen müssen. Bitte zögern Sie nicht mit uns in Kontakt zu treten: Unsere kompetenten, erfahrenen und sympathischen Patientenmanager sind dafür da, Ihnen dabei zu helfen, schnellstens Hilfestellung in Ihrer schwierigen Lebenssituation zu erhalten.

Häufig gestellte Fragen


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