Stationäre Therapie in den Libermenta Privatkliniken
Privatklinik für die Behandlung von Zwangsstörungen

Therapieplatz sofort verfügbar! Wir behandeln in unseren Privatkliniken Privatpatienten, Beihilfeberechtigte, privat Zusatzversicherte und Selbstzahler ab einem Mindestalter von 18 Jahren stationär oder in der Tagesklinik.
Hilfe bei Zwangsstörungen mit individueller Therapie
Zwangsgedanken und Zwangshandlungen können sich anfühlen, als würde das eigene Verhalten nicht mehr frei steuerbar sein. Viele Betroffene erleben ihre Zwänge selbst als übertrieben oder unsinnig und schaffen es dennoch nicht, sie einfach abzustellen.
Wenn Kontrollieren, Waschen, Ordnen, Wiederholen oder Zählen den Alltag bestimmen, soziale Kontakte erschweren oder starken inneren Druck auslösen, sollte professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden. Eine psychotherapeutische Behandlung kann dabei unterstützen, den Kreislauf aus Anspannung, Zwang und kurzfristiger Erleichterung besser zu verstehen und neue Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln.
Wichtiger Hinweis: Bei psychischen und körperlichen Beschwerden ist eine zeitnahe ärztliche Abklärung wichtig. Bitte wenden Sie sich an Ihren behandelnden Facharzt, Hausarzt oder bei akuten Beschwerden an eine Notaufnahme.

Wann Zwangsstörungen stationär behandelt werden sollten
Eine stationäre oder teilstationäre Behandlung kann sinnvoll sein, wenn Zwänge den Alltag deutlich beeinträchtigen, viel Zeit einnehmen oder zu sozialem Rückzug führen. Auch wenn Betroffene sich stark angespannt fühlen, bestimmte Situationen vermeiden oder das Gefühl haben, dem Zwang kaum noch etwas entgegensetzen zu können, kann ein geschützter therapeutischer Rahmen entlasten.
einen geschützten Rahmen außerhalb des belastenden Alltags
individuelle psychotherapeutische Begleitung
Diagnostik und Behandlung mit Blick auf Psyche und Körper
Unterstützung im Umgang mit zwangsauslösenden Situationen
therapeutische Verfahren, die auf Ihre persönliche Situation abgestimmt werden

Leiden Sie unter Anzeichen einer Zwangsstörung?
Machen Sie den Selbsttest für Zwangsstörungen
Mit dem Klick auf „Start“ werden Sie auf die Internetseite von Outgrow weitergeleitet und verlassen die Internetseite sowie die Verantwortlichkeiten der BühlerHealthCare AG. Outgrow ist ein Dienst, mit dem die Erstellung von Umfragen organisiert und Ergebnisse analysiert werden können. Die von Ihnen im Rahmen der Umfragen eingegeben Daten werden auf Servern von Outgrow gespeichert, die BühlerHealthCare AG hat keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch Outgrow. Die BühlerHealthCare AG bekommt nach Abschluss Ihrer Umfrage Zugriff auf Ihre Antworten. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung durch Outgrow erhalten Sie unter: outgrow.co und outgrow.co/privacy-policy/ Dieser Selbsttest kann nur Anhaltspunkte für das Vorliegen von einer psychischen Erkrankung liefern. Er ergibt keine medizinische Diagnose und darf daher nicht zur Selbstdiagnostik verwendet werden. Eine gesicherte Diagnose kann gerade bei psychischen Erkrankungen nur nach einem persönlichen Gespräch mit einem Facharzt oder Psychotherapeuten gestellt werden. Für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die auf allein aus dem Ergebnis des Selbsttests gezogenen Schlussfolgerungen beruhen, haften wir weder für unmittelbare noch mittelbare Schäden.
So behandeln wir Zwangsstörungen
Bei Zwangsstörungen steht häufig die kognitive Verhaltenstherapie mit Exposition und Reaktionsverhinderung im Mittelpunkt. Dabei setzen sich Betroffene schrittweise mit zwangsauslösenden Reizen auseinander und lernen, die gewohnte Zwangshandlung nicht auszuführen.
Ziel der Behandlung ist es, Zwangsgedanken und Zwangshandlungen besser zu verstehen, den Umgang mit innerer Anspannung zu verändern und neue Verhaltensweisen einzuüben. Ergänzend können kognitive Verfahren helfen, Einstellungen zum Zwangssymptom zu erkennen und zu bearbeiten.
Je nach individueller Situation können weitere therapeutische Verfahren einbezogen werden. Auch eine medikamentöse Unterstützung kann im Einzelfall erwogen werden.
Diagnostik, ganzheitliche Therapie & erstklassige Umgebung
Behandlung von Zwangsstörungen im Schloss-Ambiente
In den Libermenta Privatkliniken Schloss Gracht bei Köln in NRW und Schloss Freudental in Baden-Württemberg erhalten Patientinnen und Patienten einen geschützten Rahmen für ihre Behandlung.
Eingebettet in Natur, getragen von fachlicher Expertise und einer wertschätzenden Atmosphäre, bieten die Libermenta Privatkliniken einen Ort, an dem Betroffene Abstand gewinnen und sich auf ihre Stabilisierung und Behandlung konzentrieren können.

Ihre Ansprechpersonen
Wir sind für Sie da

Jacqueline Karolat
Patientenmanagement Klinik Schloss Gracht

Simone Haiges
Patientenmanagement Klinik Schloss Freudental
Mehr als Therapie: ein geschütztes Umfeld für Körper und Seele
Exzellente, durchdachte Küche, die Ihre Heilung unterstützt, inklusive kleiner Leckereien auch außerhalb der regulären Speisezeiten
Ein entschleunigender und geschützter Rahmen in unseren stilvoll eingerichteten Schlössern
Abwechslungsreiche Events, Ausflüge, Freizeitaktivitäten organisiert durch unser Gästemanagement
Klinikeigene Wellness- und Sportangebote
Beste Betreuung durch unser gesamtes Team – von Ärzten und Therapeuten über Patientenmanagement bis hin zum Servicepersonal
Unterstützung bei administrativen und bürokratischen Fragen sowie beim Anreisemanagement

Unsere Standorte
In den Libermenta Privatkliniken finden Sie schnelle Hilfe bei Zwangsstörungen
Unsere Kliniken Schloss Gracht und Schloss Freudental bieten Menschen mit Zwangsstörungen einen geschützten therapeutischen Rahmen. Beide Standorte verbinden eine ruhige Lage, ein wertschätzendes Umfeld und individuelle Behandlungsmöglichkeiten.

Unsere Privatklinik Schloss Gracht

Unsere Privatklinik Schloss Freudental

Ihr Weg zu uns in die Libermenta Privatkliniken
1. Persönliche Kontaktaufnahme
Ob telefonisch oder per E-Mail – wir sind für Sie da. In einem ersten Austausch nehmen wir uns Zeit für Ihr Anliegen, beantworten Ihre Fragen und geben Ihnen eine erste Orientierung.
2. Individuelles Erstgespräch
In einem geschützten Rahmen haben Sie Raum, Ihre Situation zu schildern: Ihr Anliegen, Ihre Beweggründe für einen Aufenthalt sowie mögliche bereits bestehende Diagnosen. Gemeinsam prüfen wir, ob und wie wir Sie therapeutisch unterstützen können. Ist eine Behandlung bei uns sinnvoll, übernehmen wir für Sie die Antragstellung zur Kostenübernahme bei Ihrer Krankenversicherung.
3. Sorgfältige Klärung aller Voraussetzungen
Wir klären alle medizinischen und organisatorischen Rahmenbedingungen und begleiten Sie zuverlässig durch den gesamten Prozess – transparent, diskret und strukturiert.
4. Individuelle Aufnahmeplanung
Sobald die Kostenübernahme gesichert ist oder eine private Regelung getroffen wurde, planen wir Ihren Aufenthalt ganz nach Ihren Bedürfnissen. Flexible Aufnahmetermine – auch kurzfristig – sowie persönliche Wünsche berücksichtigen wir selbstverständlich. Alle Unterlagen erhalten Sie vorab in Ruhe zur Durchsicht.
5. Ankommen & zur Ruhe finden
Am Tag Ihrer Anreise heißen wir Sie herzlich willkommen. In einer geschützten und wertschätzenden Atmosphäre können Sie ankommen, durchatmen und sich ganz auf das konzentrieren, was jetzt zählt: Ihre Stabilisierung, Ihre Entwicklung und Ihr persönlicher Weg.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Eine Zwangsstörung zählt zu den psychischen Erkrankungen. Sie äußert sich durch wiederkehrende, aufdrängende Gedanken oder durch Handlungen, die Betroffene immer wieder ausführen müssen. Häufig erleben Betroffene ihre Zwänge selbst als unsinnig oder übertrieben, können sie aber nicht einfach abstellen.
Typisch sind wiederkehrende Zwangsgedanken, Zwangshandlungen oder eine Kombination aus beidem. Häufige Beispiele sind Kontrollieren, Waschen, Reinigen, Ordnen, Wiederholen oder Zählen. Wenn die Zwangshandlung nicht ausgeführt werden kann, entstehen oft Unruhe, Anspannung oder Angst.
Grundsätzlich lassen sich Zwangsstörungen in drei Gruppen einteilen: Zwangsgedanken, Zwangshandlungen und die Kombination aus beidem. Häufige Ausprägungen sind Reinigungszwang, Kontrollzwang sowie Wiederhol- und Zählzwänge.








